(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft und damit Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Altenhilfe. Den Zweck des Unternehmens und damit der Wohlfahrtspflege umfasst dabei jede Maßnahme, die der allgemeinen Fürsorge hilfsbedürftiger Menschen dient. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines ambulanten sozialpflegerischen Dienstes zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Kooperation mit der Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung. (4) Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Hauptzwecks der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und solche gründen oder übernehmen. Sie kann andere wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Organisationen, die denselben Hauptzweck verfolgen, unterstützen.
Sozialwesen
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