Alle zu den Berufsaufgaben der freiberuflich tätigen Architekten und beratenden Ingenieure gehörenden Aufgaben der gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Planung von Bauwerken, insbesondere alle baulichen Planungs-, Generalplanungs- und Beratungsaufgaben, die Projektentwicklung und Projektsteuerung sowie die Leitung und Beaufsichtigung von Baumaßnahmen; ferner die Mitwirkung bei der Orts-, Stadt- und Landesplanung und die Erstattung von Fachgutachten. Die Gesellschaft hat daneben die Berufspflichten nach § 2 des Architektengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (ArchGRLP) zu beachten. Ausgeschlossen sind die gewerbliche Ausführung von Bauten und die Übernahme von Bauträger- und Baubetreuungsaufgaben sowie insbesondere auch die Vermittlung von Grundstücken und die Finanzierung von Bauvorhaben.
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