Betriebsführung des Festspielhauses in Baden-Baden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. § 52 AO (Abgabenordnung). Sie ist selbstlos tätig, sie verfolgt also nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von als besonders förderungswürdig anerkannten kulturellen Zwecken durch Förderung von Kunst und Kultur in Baden-Baden, indem sie die kulturelle Einrichtung Festspielhaus Baden-Baden fördert und betreibt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Es ist der Gesellschaft erlaubt, im Rahmen eines (steuerpflichtigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Bewirtschaftungen durchzuführen und Kongresse und ähnliche Veranstaltungen abzuhalten.
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