Unternehmensberatung, Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung eigenen Vermögens jeglicher Art im In- und Ausland sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sowie Unternehmenspachtverträge, abzuschließen. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind, bzw. mit diesem in Zusammenhang stehen, Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausüben, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen; insbesondere sind Geschäfte untersagt, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen. Die Gesellschaft ist auch nicht berechtigt, Beratungsleistungen zu erbringen, die unter das Rechtsberatungs- oder Steuerberatungsgesetz fallen.
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