Zweck und Gegenstand der Gesellschaft sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Kastastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der Trägerschaft von Kindertagesstätten und Kindergärten, insbesondere von Montessori-Kinderhäusern, sowie durch Freizeiten und Ferienlager; Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zur Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und jungen Menschen. Konzerte, Lesungen und Kleinkunstveranstaltungen; Mitarbeit in unterschiedlichen kommunalen und kirchlichen Initiativen zur Integration von Schutz- und Asylsuchenden sowie Migranten; Angebote, bei denen sich Menschen aus unterschiedlichen Kulturen begegnen, kennenlernen sowie ihre kulturelle Herkunft und Identität vermitteln können; Angebote zur Beratung und Unterstützung von und für Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung; Unterhaltung von Informationsstellen, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; Durchführung von Freizeiten und Ferienlagern; Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere junger Menschen für die qualifizierte Mitarbeit in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen. Alle Arbeit geschieht, um Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung - orientiert an einem christlichen Menschenbild - zu fördern. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Bundes Freier evangelischer Gemeinden Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere die Gemeindeordnung der Freien evangelischen Gemeinde Karlsruhe.
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