Jugendhilfe nach den Bestimmungen des Kinder und Jugendhilfegesetzes (KJHG) § 27 ff. KJHG. a. Ambulante Hilfen: Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern in besonderen Lebenslagen; Sozialpädagogische Familienhilfe; Begleitende Hilfen in Schule und Arbeit; b. Sonstige betreute Wohnformen: Intensiv-therapeutische Wohngruppen; ISE Projekte im In- und Ausland; Nachsorgeeinrichtungen in Form von Kleingruppen, Jugendwohngemeinschaften betreutem Jugendwohnen; c. Sozialmanagement: Beratung und Teamentwicklung in sozialen Einrichtungen.
Sozialwesen
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