Förderung von Erziehung und Bildung (§ 52 AO) durch Betreuung der in Hamburg und Umgebung aufwachsenden Jugendlichen mit dem Ziel, ihnen bei gleichzeitiger Wahrung des von den Eltern vermittelten Kulturgutes unnötige Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die vorhandene soziale Umwelt zu ersparen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines oder mehrerer Kindergärten, die allen Kindern zugängig sein müssen, unabhängig von ihrer Herkunft bzw. Konfession sowie die Anschaffung und Zurverfügungstellung von Lehrmaterial wie Büchern, Computern sowie durch Hilfen, die im Rahmen von Einrichtungen und Veranstaltungen in zu beschaffenden Räumlichkeiten angeboten werden, insbesondere fachlich geleiteten Nachhilfeunterricht sowie Gewährung der erforderlichen psychologischen Hilfe. Der Besuch der Einrichtungen setzt keine Unternehmensbeteiligung voraus. Bildungs- und Sportangebote sollen für Angehörige aller Nationalitäten bereitgestellt werden.
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Unterricht & Erziehung
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