(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung, da ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist daher in diesem Sinne: - die Förderung der Hilfe für Behinderte, - die Förderung der Völkerverständigung, - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung der Kunst und Kultur - die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere Volks- und Berufsbildung - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Der baf e.V. - Aktionär gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 3 dieser Satzung - widmet sich aktuell ausweislich seiner Vereinssatzung der Förderung der individuellen Teilnahme und Mitbestimmung von Menschen mit und ohne Behinderung (körperlich, geistig und seelisch) unabhängig von Alter, Herkunft und Religion. Der baf e.V. verfolgt den integrativen/inklusiven und alternativen Ansatz.
Sozialwesen
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