Betrieb von einer Kindertagesstätte/mehreren Kindertagesstätten und einem Begegnungszentrum/mehreren Begegnungszentren zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie der Förderung der Jugendhilfe. Dies dient der ganzheitlichen Förderung, Betreuung und Versorgung von jungen Menschen, ihren Erziehungsberechtigten und Familien. Ziele hierbei sind: die Betreuung von Kindern ab 0 Jahren bis zum Schuleintritt durch pädagogisches Personal; junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern, insbesondere durch Hausaufgabenbetreuung und Nachmittagsangebote; Familien, Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung unentgeltlich zu beraten und zu unterstützen; die Betreuung von Schulkindern und Jugendlichen in ihrer Freizeit und dessen kreative Gestaltung unter pädagogischer Anleitung; Förderung von kulturellen, künstlerischen, sprachlichen, musischen und sportlichen Aktivitäten (durch Gruppenangebote, Infonachmittage und Spielgruppen); Angebote, Fortbildungen und Informationstage für Erwachsene.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Sozialwesen
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