- Förderung der Kinder- und Jugendhilfe - Förderung der Kunst- und Kultur - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Dies gilt insbesondere für die Förderung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher, Kinder und Jugendlicher, welche Opfer von Gewalt wurden, sowie von Einzelpersonen und Familiensystemen, welche von Krisensituationen betroffen sind.
Sozialwesen
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