Förderung des Sportes, insbesondere des Breiten- und Wettkampfsports in der Sportart Golf. Zur Förderung des Sports werden auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Sinne des § 52 Abs. 7 AO durchgeführt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch - die Überlassung von Golfplätzen zur Nutzung an Sportler, - die Pflege der Sportstätte, - das Anbieten von Golfunterricht, - die Durchführung sportlicher Veranstaltungen, - die Förderung sportlicher Leistungen und Übungen, - die Förderung sozialer Kontakte, insbesondere generationsübergreifender Art, - die Schulung in lebensverbessenden Verhaltensweisen und damit besserer sportlicher Ergebnisse (z.B. Yoga-, Meditations-, Ernährungslehre-Kurse etc.), - die Unterstützung und Pflege nationaler und internationaler Begegnungen im Sport, insbesondere von Sportlern, - die sportliche Freizeitgestaltung für Jugendliche und Kinder und die Teilnahme an Wettkämpfen sowie - mit dem Zweck des Unternehmens in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Der Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung des Sports.
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