Beratende und therapeutische Hilfe für gewalttätige Männer und Frauen, sowie die gewaltpräventive Arbeit an Schulen. Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und des Schutzes von Ehe und Familie. Die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte, sowie Hilfe für von Straftaten, besonders von sexualisierter Gewalt betroffene Männer und Frauen. Die Förderung der Kriminalprävention aber auch der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote in den Arbeitsbereichen Gewaltprävention und Intervention. Zielgruppe dieser beratenden und therapeutischen Hilfe sind Männer, männliche Jugendliche, Jungen und im Einzelbedarf Frauen mit Gewaltproblematik im Kontext häusliche Gewalt, Gewalt am Arbeitsplatz, Gewalt zwischen sich und bekannten bzw. zuvor unbekannten Personen oder sexualisierter und psychischer Gewalt, Gesundheitsförderung- und Beratung. Weiterhin wird der Satzungszweck durch Öffentlichkeitsarbeit und Vorträge, und durch die Teilnahme an und die Förderung von Netzwerken unterstützt.
Sozialwesen
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