Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln (z. B. Spenden, Beiträge oder sonstige geldwerte Vorteile) für die als Zweckbetrieb gemäß §§ 65 ff. AO durch die Katholische Kliniken Ruhrhalbinsel gGmbH betriebene Fachklinik Kamillushaus in Essen-Heidhausen, einer Einrichtung zur Heilung suchtkranker Menschen und für die gemeinnützige St. Kamillushaus Gesellschaft zur Schaffung und zum Betrieb öffentlicher Erholungsanlagen und Wohlfahrtseinrichtungen mit beschränkter Haftung. Daneben kann die Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Zweck auch unmittelbar durch eigenes Tätigwerden verwirklichen.
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