Alle Tätigkeiten in Dienstleistungsbereichen, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Erforschung des Nervensystems und ihrer Anwendung insbesondere im Bereich des visuellen Systems erfordern. Dazu gehören insbesondere 1. Wissenschaftliche Beratung zu Forschungsprojekten sowie deren Organisation, Ausführung und Verwertung; 2. Entwicklung von Datenbasen; 3. Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Dokumentationen; 4. Erforschung und Weiterentwicklung von Verfahren und Geräten zur Diagnostik und Therapie; 5. Beratung zur beruflichen Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Tätigkeiten nach Ziffer 3 und 4 dürfen nur durch approbierte Ärzte ausgeführt werden. Soweit gesetzlich zulässig insbesondere aufgrund des EU-Rechts, dürfen Tätigkeiten nach Ziffer 3 und 4 auch von Ärzten oder ähnlichen Berufstätigen ausgeübt werden, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als approbierte Ärzte gelten oder betreffend der in Ziffer 3 und 4 Tätigkeiten approbierten Ärzten gleichgestellt sind.
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