(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Organisation von Austausch- und Begegnungsprogrammen zwischen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und Bürgern ausländischer Staaten sowie mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten, als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugendhilfe, § 52 Abs. 1 Nr. 4 AO b) der Erziehung und der Volksbildung einschließlich der Studentenhilfe, § 52 Abs. 1 Nr. 7 AO c) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, § 52 Abs. 1 Nr. 13 AO (3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. (4) Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. (5) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a) die Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Sprachunterricht, wobei die Unterbringung in der Regel in Gastfamilien oder Internaten aber auch in Jugendgästehäusern, Hotels oder auf ähnliche Weise erfolgen kann b) die Organisation und Durchführung von Gastschulaufenthalten deutscher Schüler im Ausland und ausländischer Schüler in Deutschland, wobei die Unterbringung in Internaten oder Gastfamilien erfolgen kann c) die Förderung und Unterstützung von den Schüleraustausch fördernden Projekten d) die Organisation und Durchführung von Internationalen Camps für Kinder und Jugendliche, wobei die Unterbringung in Internaten aber auch in Jugendgästehäusern, Hotels oder auf ähnliche Weise erfolgen kann e) die Förderung der internationalen Verständigung von Jugendlichen f) die Veranstaltung von interkulturellen Seminaren und Trainings, sowie die Organisation von Ausbildungsveranstaltungen, Orientierungsveranstaltungen und Messen g) die Vergabe von Stipendien in diesem Bereich.
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