A) Alle Leistungen ihrer Mitglieder zu koordinieren und diese dazu einzusetzen, Kunden- und Vertriebskontakte innerhalb, aber auch jenseits der Grenzen der EU aufzubauen. B) Im Absatzbereich sollen Mandanten im beratungsintensiven Geschäft des EU-Gesellschaftsrechts gewonnen und hierfür geeigneten, beratenden Instiutionen zugeführt werden. Zu Beginn der Vereinigung besteht diesbezüglich ein Ausschliesslichkeitsverhältnis mit der STEUROPAX EWIV. Sollte die Ausschliesslichkeit - aus welchem Grund auch immer - ganz oder teilweise aufgehoben werden, so fallen alle Rechte zur ausschliesslichen Weiterverwertung an die European Bookkeeping & Accounting Ltd.(siehe MGL zu (2)). C) Von der Ausschliesslichkeit ausgenommen ist ausdrücklich die Gründung, Betreuung und Verwaltung von Gesellschaftsformen, Rechtssitzen und Unternehmensgründungen sowie aller weiteren Rechtsgeschäfte bezogen auf die Republik Montenegro, insoweit sie vom Mitglied zu (2) erbracht werden können. D) Im Vertriebsbereich sollen grenzübergreifende Vertriebsstrukturen aufgebaut werden, die bei der Mandantengewinnung gemäss Ziff. (B) sowie beim Absatz aller Dienstleistungen und Waren, die durch die Mitglieder dieser EWIV erbracht werden können, behilflich sind und aufgrund ihrer rechtlichen Qualifikation sowie der fachlichen Kompetenz hierzu befähigt sind. E) Die EWIV darf, im Rahmen der rechtlichen Zulassungen ihrer Mitglieder, alle Massnahmen durchführen, die zur Ausbildung ihrer Vertriebspartner und zur Aufklärung ihrer Kundenkontakte erforderlich sind. F) Hierzu darf die EWIV Seminare und Symposien für Berater, Mandanten und sonstige Dritte inner- und ausserhalb der Europäischen Union veranstalten sowie dort Niederlassungen und Schulungszentren gründen. G) Die Vertriebsstrukturen können nach entsprechender Ausbildung dritten Unternehmen gegen Vergütung zugeführt werden ("Headhunting"). H) An Dritte vermittelte Kundenkontakte werden durch die EWIV24 weiterhin mit allen Dienstleistungen rund um Internetmarketing, Corporate Identity und allen weiteren Leistungen, welche durch ihre Mitglieder darstellbar sind, gegen Entgelt versorgt, soweit dies den Ausschliesslichkeitsbestimmungen dieses Gründungsvertrages nicht zuwider läuft. I) Die EWIV darf alle Tätigkeiten erbringen, die der Erreichung Ihres Geschäftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienli ch sind und die hierfür erforderlichen Investitionen tätigen sowie periodenübergreifend Rücklagen bilden. J) Die EWIV hegt keine Gewinnerzielungsabsicht.
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