(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zur Teilnahme an der ambulanten vertrags- und privatärztlichen Versorgung, der berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie der Versorgung stationärer Patienten im Rahmen von Kooperationen mit Krankenhäusern und der Teilnahme am Mammographie-Screening nach Anlage 9.2 BMV- Ä/EKV. Die Gesellschaft kann weitere Betriebsstätten eröffnen und weitere Kooperationen schließen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, MVZ an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler, zu erbringen, soweit sie hierzu insbesondere nach geltendem Vertragsarzt- und Berufsrecht berechtigt ist. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen, insbesondere auch wirtschaftlich-medizinische Kooperationen mit Leistungserbringern auf dem Gebiet des Gesundheitswesens einzugehen.
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