Gesellschaft hat die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung sowie alle artverwandten Tätigkeiten. Zum Gegenstand des Unternehmens zählt auch die wirtschaftsberatende, gutachterliche, schriftstellerische oder treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auswärtige Beratungsstellen zu unterhalten, soweit dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird. Leiter der auswärtigen Beratungsstelle muß ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle hat.
Steuerberater Halberstadt, kompetenter Partner, Jahresabschlüssen, Liquiditätsplanung, Investitionsplanung
Ingenieurbüro
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