Förderung der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb z. B. des Altenpflegeheims Stephanus-Haus in Hornberg. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung (z. B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft verrichtet ihre Arbeit auf der Grundlage des Evangeliums in christlichem Geist. Sie fühlt sich der diakonischen Zielsetzung des Gesellschafters verpflichtet. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu erfüllen. Sie ist insbesondere berechtigt, Kooperationen mit diakonischen und sozialen Einrichtungen einzugehen, andere Gesellschaften oder Einrichtungen zu gründen oder sich an ihnen zu beteiligen und auch Zweigniederlassungen zu errichten.
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Sozialwesen
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