Förderung der Altenhilfe im Sinne des § 52 Nr. 2 AO durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und von steuerbegünstigten Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung der Altenhilfe, vor allem des Evangelischen Seniorenzentrums Gummersbach. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen uneingeschränkt allen hilfesuchenden Menschen. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig.
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