1. Der Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Bad Dürkhein sowie die Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege und Seelsorge mit allen dazu erforderlichen Nebeneinrichtungen und -betrieben, unter Berücksichtigung des § 67 Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Ziel der Gesellschaft ist die Versorgung der Bevölkerung mit bestmöglichen Krankenhausleistungen. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtwesens und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere durch den Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Bad Dürkheim verwirklicht. Zudem verfolgt die Gesellschaft kirchliche Zwecke. Sie fördert die Seelsorge der Patienten und Angehörigen und verwirklicht Gottesdienste. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Sie darf Gesellschaften und Vereine, Betriebe oder Einrichtungen gründen, übernehmen und sich an solchen beteiligen sowie deren Betriebsführung übernehmen, wenn es dem Zweck des Unternehmens und/oder seiner wirtschaftlichen Stärkung dient.
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