Betrieb - der entweder selbst oder durch Dritte im Sinne von § 57 Abs. (1) Satz 2 der Abgabenordnung (AO) ausgeführt wird - von diakonischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Einrichtungen der Rehabilitation, ambulante Pflege, die Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege und Seelsorge, ferner die Aus-, Fort- und Weiterbildung in medizinischen und pflegerischen Berufen. Die in eigene Trägerschaft durch Beteiligung bzw. Betriebsführung übernommenen Krankenhäuser sollen nach ihrem Umfang und nach ihren Einrichtungen den Bestimmungen für die staatlich geförderten Krankenhäuser im Sinne des Krankenhausfinanzierungsrechtes entsprechen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Erfüllung dieses Gesellschaftszweckes sollte zum Zwecke der Sicherung der evangelischen Krankenhausarbeit in Bielefeld und einer leistungsfähigen evangelischen Ausbildung für Krankenpflege in Bielefeld mit dem Ziel der Weiterentwicklung einer patientenorientierten, bedarfsgerechten Medizin- und Krankenversorgung und der nachhaltigen Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung erfolgen.
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