1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\'\" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung, (ehemaligen) Strafgefangenen und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorgenannter steuerbegünstigter Zwecke. Umfasst sind Aufgaben der Beratung, Betreuung, Begleitung, Assistenz, Pflege, Wohnangebote sowie weitere Leistungen und Unterstützung von Personen, die aus physischen oder psychischen Gründen, infolge ihrer sozialen, familiären oder ausbildungsbedingten Situation der Hilfe bedürfen, unabhängig vom Alter, Geschlecht, Religion, von der Weltanschauung, Abstammung oder Herkunft. 3. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung von ambulanten, teilstationären, stationären sowie quartiersbezogenen Einrichtungen, Diensten und Angeboten, wie durch den Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen, pädagogischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Wohnheimen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Zurverfügungstellung von Wohnraum für im Sinne des § 53 Nr. 1 oder 2 AO hilfsbedürftige Personen, Krankenhäuser und Kliniken, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsstätten, ambulanten Diensten, Beratungsstellen und durch weitere diakonische Arbeit insbesondere die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind einschließlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten und Angeboten religiöser Betätigung wie Gottesdiensten, Andachten und Seelsorge, die Trägerschaft aufgaben- und handlungsbezogener wissenschaftlicher Institute und Erteilung entsprechender Forschungsaufträge sowie durch eine breite und vielfältige Öffentlichkeitsarbeit. 4. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Gesellschaft mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsdienstleistungen; insbesondere Dienst- und Beratungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungsdienstleistungen im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen sowie im Controlling, Management- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, Verwaltung von Mobilien und Immobilien) sowie Nutzungsüberlassungen und Vermietungen von Mobilien und Immobilien. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zudem durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen sowie in der Leistungsabrechnung, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Bezug von IT Produkten und Dienstleistungen (insbesondere IT -Betrieb, IT -Hardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie- und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik), Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal, Leistungen der Gebäudereinigung und - technik sowie hauswirtschaftliche Dienste, Speisenversorgungsleistungen und die damit verbundenen Dienstleistungen) sowie
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