1. Zweck der Körperschaft ist dazu beizutragen, dass Menschen in Würde sterben können. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft errichtet und unterhält ein stationäres Hospiz und dient der Aufnahme Schwerstkranker, bei denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder weil die Angehörigen durch die Schwere der Erkrankung mit einer Pflege seelisch und körperlich überfordert sind. Das stationäre Hospiz bietet Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer lebensbegrenzenden Krankheit ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen Krankheit muss eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und von der Patientin, dem Patienten erwünscht sein. Das Stadium der Krankheit muss eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lassen. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein. 3. Im stationären Bereich sorgt die Gesellschaft für die Erfüllung folgender Aufgaben: - Unterstützung bei der Überleitung einer Patientin, eines Patienten vom Krankenhaus oder von der Wohnung in das stationäre Hospiz - ganzheitliche Grund- und Behandlungspflege auf palliativpflegerischer Basis - Angebot einer individuell ausgerichtetetn Schmerztherapie - Angebot zu persönlichen und seelsorgerischen Gesprächen (z.B. über das Leben, Kraftquellen, Sterben und Tod) - enge Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen und den zuständigen Haus- und Fachärzten - enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die in die Begleitung der Kranken und ihrer Angehörigen eingebunden sind - individuelle Beratung und Begleitung der Angehörigen - Stärkung in der Zeit der Trauer, (z.B. durch Trauerberatung, Trauergruppe) - die Idee der Hospizbewegung leben und weiter geben. 4. Zur Erreichung ihrer Ziele entwickelt die Gesellschaft weitere Angebote im ambulanten Hospizbereich. Hierzu gehört ein ambulantes Palliativnetz, zu dem Ärzte, Vertreter des Hospizes, Apotheker und Pflegedienste gehören. 5. Für folgende Aufgaben wird ein Förderverein der Evangelischen Hospiz gGmbH gegründet: a. für die Mittelbeschaffung zur Etablierung eines stationären Hospizes und für notwendige Investitionen; b. zur finanziellen Absicherung der Hospizarbeit incl. der damit verbundenen Aus- und Fortbildung; c. zur Gewinnung und Betreuung von ehrenamtlichen Frauen und Männern für die Hospizarbeit. Im Vereinsvorstand müssen zwei Mitglieder der Gesellschaftsorgane vertreten sein. 6. Die Gesellschaft gewährt ganzheitliche Hilfe und betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Gesellschaft steht allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder Glauben offen. 7. Die Gesellschaft kann im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Maßnahmen ergreifen, die dem Gesellschaftszweck dienen.
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