1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seeli-schen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb und die Überlassung von medizinischen Einrichtungen und sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen an andere gemeinnützige Träger sowie die Beteiligung hieran. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung der Evangelisches Klinikum Köln Weyertal GmbH zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaft wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln sowie die Überlassung von medizinischen Einrichtungen und die Stärkung des Freien Wohlfahrtswesens. 3. Zudem wird der Satzungszweck gem. § 57 Abs. 3 AO auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren - vornehmend mit den zum Unternehmensverbund der Evangelische Kliniken Rheinland gGmbH gehörenden- steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen verwirklicht. Zu den vorgenannten Leistungen gehören insbesondere Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen und Buchhaltungsdienstleistungen, Service- und IT-Leistungen, Speisenversorgung und Reinigungsleistungen. Die Erbringung der Kooperationsleistungen umfasst im Wesentlichen Nutzungsüberlassungen. 4. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen diakonischen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und/oder betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
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