Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Jugend- und Familienhilfe sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf diakonischer Grundlage. Unterstützt werden insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien. Die Gesellschaft ist tätig im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelische Kirche. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, die die Einrichtungen der Gesellschaft besuchenden Menschen selbstlos zu fördern, ihnen zu helfen, sie zu unterstützen und ihrem Erziehungsanspruch gerecht zu werden.
Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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