1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie des Wohlfahrtswesens. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen für die Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe sowie von Einrichtungen der Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit. Hierbei verfolgt die Gesellschaft das Ziel, Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien mit stationären und teilstationären Wohn- und Betreuungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiter- bildungsangeboten und ergänzenden und ambulanten Hilfen anzubieten. Sie sichert die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der bestehenden Angebote an die sich verändernden pädagogischen Auffassungen und die neuen Hilfeerfordernisse der Betroffenen. 3. Desweiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorstehend aufgeführten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.".
Sozialwesen
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