Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung der Erziehung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung genannten Personenkreises. Unterstützt werden insbesondere die Kinder und Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind. Ferner, die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, insbesondere zur Förderung der Zwecke im Sinne des § 3 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Fördertätigkeit geschieht unter anderem durch die Beschaffung und Weitergabe von Spenden, Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter sowie die begünstigte Überlassung von Wirtschaftsgütern an steuerbegünstigte Körperschaften zu deren steuerbegünstigten Zwecken. Die Begünstigten können aus der Zuwendung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung herleiten. Die Gesellschaft wird damit tätig in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Betreuung, Erziehung und Unterhaltung von Kindern und Jugendlichen, die in Deutschland ohne Eltern aufwachsen, und von körperlichen, geistigen oder seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern oder bei einem Elternteil aufwachsen können. Des Weiteren wird der Satzungszweck durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit dem Evangelische Jugendhilfe Anna-Stiftung Köln e. V. - soweit dieser die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt - verwirklicht. Die empfangenden Leistungen umfassen insbesondere die Vermietungsleistungen sowie die Personalüberlassung unter anderem in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling, Personalverwaltung, IT und EDV, Geschäftsführung und Sekretariat. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft kann weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten "Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e. V. - Diakonie RWL" und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband "Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE)" angeschlossen. Bei der Durchführung der Aufgaben der Gesellschaft sind die Pflichten der Mitglieder des Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. - Diakonie RWL zu beachten.
Sozialwesen
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