Vermögensplanung, Beratung bei der Unternehmensnachfolge und privaten Nachfolge, Beratung bei der Akquisition und beim Verkauf von Unternehmen und Grundstücken sowie von Beteiligungen hieran, gleich in welcher Rechtsform, Vermittlung von Verträgen über Unternehmen oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Immobilienprojektentwicklung, Verwaltung von Immobilien einschl. Wohnimmobilienverwaltung, Beratung bei der Sanierung zur Liquidation von Unternehmen und die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung, das nachlassmanagement (Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen, Nachlasspflegschaften, Verfahrenspflegschaften). Ausgenommen sind Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bestimmten Berufsständen vorbehalten sind (sog. Vorbehaltsaufgaben) und Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Soweit für bestimmte Tätigkeiten gewerberechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, werden diese Tätigkeiten nur ausgeübt, wenn die gewerberechtliche Erlaubnis vorliegt.
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