Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist es, andere Körperschaften, die steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sind sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zu fördern und zu unterstützen. Zur Verwirklichung dieser Zwecke fördert und unterstützt die Gesellschaft die steuerbegünstigten Belange der Evangelischen Kirchengemeinde Wülfrath, der Stadt Wülfrath und insbesondere das Krankenhaus 'Herminghaus-Stift' in Wülfrath. Die Förderung und Unterstützung erfolgt, insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln sowie durch ideelle Unterstützung. Die Gesellschaft wird die ihr zugewandten Spenden, Schenkungen und Vermächtnisse vollständig an die oben genannten steuerbegünstigten Körperschaften und Einrichtungen mit der Maßgabe weiterleiten, diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke und Vorhaben zu verwenden.
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