Förderung der Altenhilfe durch ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfeleistungen, im besonderen Maße für die in § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung genannten Personen. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben eines Alten- und Pflegeheimes, einer Kurzzeitpflegeeinrichtung sowie von Altenwohnungen. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Aufgabengebieten im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu begründen. Die Gesellschaft wird in ihrer Alten- und Pflegearbeit im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig. Die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Landeskirche Hannover und damit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hauptgeschäftsstelle Stuttgart, als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
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