Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: a) die Entwicklung und Umsetzung von Forschungsprojekten, bei denen die Kooperation der Gesellschafter/innen einen besonderen Mehrwert im Hinblick auf den Satzungszweck erwarten lässt; b) die Entwicklung und Umsetzung von strukturierten Nachwuchs-, Master-, Promotions- und Postdoc-Programmen sowie das Abhalten von Kursen und Vorlesungen; c) die Einrichtung und Durchführung von Gastwissenschaftler/-innen-Programmen zur Vernetzung von Forschenden; d) die Einrichtung und Durchführung klassischer Austauschprogramme zur Vernetzung von Studierenden sowie der Vergabe von Stipendien zur Teilnahme an solchen Austauschprogrammen; e) die Förderung und Herausgabe von wissenschaftlichen Fachpublikationen; f) die Durchführung von Lehrveranstaltungen; g) Förderung der Vernetzung und des Know How-Transfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft (mit Ausnahme der Erbringung von Auftragsforschungs- und sonstigen Leistungen an einzelne Auftraggeber/-innen); h) die Beschaffung von Mitteln für die Förderung des Satzungszwecks durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Personen des öffentlichen Rechts; i) Spenden an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.
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