Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur und der Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 1, 5 und 7 Abgabenordnung, insbesondere die Förderung der Erforschung der Geschichte der Hanse, die Geschichte der Hanse mit ihrer Bedeutung für die europäische Geschichte und die europäische Entwicklung der Allgemeinheit zu vermitteln und die Erinnerung an die Hanse zu pflegen und zu fördern. 2. Dieser Gegenstand wird in dem errichteten Gebäudekomplexes in der Hansestadt Lübeck mit dem Namen "Europäisches Hansemuseum" realisiert, welches sowohl der Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Hanse dient als auch als Erlebnismuseum, unter Einbeziehung der Besucher in das Geschehen, u.a. mit den Aspekten Archäologie, Kirche im Mittelalter, Hanse-Inszenierungen sowie einem "Hanse-Labor" und dem "Forum Europa" als Bezug zur Gegenwart von der Gesellschaft betrieben wird. 3. Im Einzelnen ist Gegenstand der Gesellschaft nach Errichtung des Europäisches Hansemuseums die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Hanse und der Betrieb des Erlebnismuseums, die Durchführung von Ausstellungen und allgemeinbildenden Seminaren sowie die Veranstaltung von Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, und Diskussionssymposien u.ä.
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