Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Förderung von Wissenschaft, Forschung (§ 52 Abs. 2, Nr. 1 AO) und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr 7 AO) insbesondere auf dem Gebiet der Humanökologie und die Verbreitung der Erkenntnisse. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Hochschulen, Sommer Universitäten und die Förderung von Studierenden und Studiengelegenheiten in der Humanökologie sowie die Einwerbung der hierfür notwendigen Mittel. Zudem werden in diesem Rahmen wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben durchgeführt.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
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