Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Veräußerung und Übertragung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, sowie die Erbringung von administrativen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen und Managementleistungen gegen Entgelt. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Ferner, die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Ibrahimi Immobilien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften, Rechtshandlungen und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie darf dazu insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmensverträge schließen und Interessengemeinschaften eingehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
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