Entwicklung und der Bau eines Binnenhafens mit interkommunalen Gewerbegebiet im Grenzbereich der beiden Städte Haren (Ems) und Meppen. Die regionalplanerischen Zielsetzungen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Emsland sind zu beachten. Der räumliche Wirkungsbereich erstreckt sich auch auf die in dem Bereich bereits rechtskräftig in Bebauungsplänen ausgewiesenen Gewerbegebiete sowie auf die neu zu beplanenden bzw. zu erschließenden Flächen (siehe beigefügten Übersichtsplan). Änderungen können sich ergeben. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung, die Planung, der Grundstückserwerb, der Bau des Hafens, die Grundstückserschließung, die Vermarktung der neu zu schaffenden Bauflächen, die Bereitstellung von Retentions- und Ausgleichsflächen sowie die Überlassung des Hafens an eine noch zu gründende Betreibergesellschaft. Die Gesellschaft ist zur Eingehung von Kooperationen berechtigt, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienen. Ziel der Gesellschaft ist nicht die Erzielung von Gewinnen sondern die selbstlose Förderung der regionalen Infrastruktur.
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