Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, Fort- und Weiterbildung, Volks- und Berufsbildung, Prävention und Gesundheitsförderung, Kultur und Sport, Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.Der Satzungsweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und der Konzeption, Durchführung und Evaluation von Projekten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten, aber nur im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung.
Sozialwesen
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