Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Wohlfahrtspflege, der Jugendhilfe sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die berufliche Förderung und Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben. Darunter fällt auch die Führung von Integrationsbetrieben nach den §§ 132 ff. des 9. Sozialgesetzbuches. Die Integrationsbetriebe sollen Menschen mit Behinderung auf Arbeits- und Ausbildungsplätzen unter anderem im Bereich von Lager und Logistik, einschließlich Kommissionieren, Verpacken und Versenden von Waren, sowie in handwerklichen Tätigkeitsfeldern und im Einzelhandel beschäftigen. Zudem sollen die behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Qualifizierung gefödert werden und zur Unterstützung ihrer persönlichen Entwicklung psychosoziale Begleitung und Beratung erhalten.
Sozialwesen
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