Buchen laufender Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), d.h.: - Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuches; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.) - sowie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen; - Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan), - Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlung und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz") - Steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, z.B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.
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