1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der jüdischen Religion gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) und die Förderung der jüdischen Religionsgemeinschaft im Sinne des § 54 AO. 2. Die Gesellschaft verfolgt fernder den Zweck, Mittel zu beschaffen für die Verwirklichung der in den Absatz 1 genannten Zwecke durch eine andere Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 3. Zur Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere die Erhaltung, die Restaurierung und der Schutz der zahlreichen jüdischen Friedhöfe in Europa und der auf den Friedhöfen stehenden Grabsteine durch geeignete bauliche und restaurierende Maßnahmen sowie die Einwerbung von Spenden und Zuschüssen. 4. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen.
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