Betrieb eines OP-Zentrums mit Darstellung und Erbringung von Behandlungen in Zusammenarbeit mit Ärzten und ggf. Medizinischen Versorgungszentren, insbesondere Laserbehandlung. Für die Anwendung am Menschen in stationärer Behandlung wird die Zulassung nach § 30 Gewerbeordnung (Klinikzulassung) angestrebt. Gegenstand ist weiterhin der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.
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