Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG, die insbesondere im Bereich des Erwerbs, der Anpachtung, der Verpachtung, des Betriebes, der Planung, des Baus sowie der Errichtung und Instandhaltung von Strom-, Gas- und Wassernetzen nebst Anlagen sowie von Anlagen zur Energieerzeugung tätig ist. Die Gesellschaft ist zur Aufnahme überörtlicher energiewirtschaftlicher Tätigkeiten berechtigt, wenn die Bestätigung einem öffentlichen Zweck dient, sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und die berechtigten Interessen der kommunalen Gebietskörperschaft nach § 107 a Abs. 3 S. 2 GO NRW gewahrt sind. Zur Aufnahme einer energiewirtschaftlichen Betätigung auf ausländischen Märkten ist die Gesellschaft nur berechtigt, wenn die Tätigkeit einem öffentlichen Zweck dient, sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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