Projektierung, Bau, Betrieb, Finanzierung und Zwischenfinanzierung und weitere Investitionen im Photovoltaikanlagen und anderen Projekten aus dem Umfeld Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien und deren Speicherung und Vermarktung. b) Beratungen im Umfeld erneuerbarer Energien und der Finanzierung derartiger Projekte, jedoch keine Steuer- und/oder Rechtsberatung.(3) Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an andereren Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. (4) Die Genossenschaft kann investierende Mitglieder aufnehmen. (5) Die Genossenschaft ist berechtigt zur Gewährung stiller Beteiligungen. (6) Die Genossenschaft ist berechtigt, Genussrechte und Genussscheine auszugeben. Diese unterliegen aufgrund der Verlustteilnahme am Jahresergebnis keinem unbedingten Rückzahlungsanspruch und beinhalten keine Stimmrechte. (7) Die Genossenschaft darf ihre Geschäftsgegenstände auch über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren, wenn diese als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ausgestaltet sind. (8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Energieversorgung
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