Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung, insbesondere nach § 102 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), die Planung, Konzeption, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie und zur Erzeugung und Verteilung von Wärme, insbesondere auch unter Beteiligung von Bürgern, die sich hierzu zusammengeschlossen haben. Die Tätigkeit umfasst diesbezüglich auch den Vertreib der erzeugten Energie/Wärme. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen. Sie kann solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenfassen. Sie kann ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen ausüben oder ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen und sich selbst auf die Leitung und Verwaltung ihrer verbundenen Unternehmen beschränken.
Energieversorgung
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