Entwicklung und Planung von Windenergieanlagen (WEA), das Erwirken von BImSchG-Genehmigungen, die Veräußerung von Projektrechten sowie das Errichten, Halten und Unterhalten von Infrastruktur, insbesondere Kabel, Übergabe- und Kompensationsstationen, Umspannwerken, die für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen erforderlich sind Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Entwicklung und Planung von Windenergieanlagen in den gemeinsam bestimmten Projektgebieten umfasst insbesondere die privatrechtliche (schuldrechtliche und dingliche) und öffentlichrechtliche Sicherung der WEA-Standorte und deren Infrasturktur (bspw. Rotorüberflug-, Abstands- und Kranstellflächen, Kabel, Zuwegungen) und die Beantragung und Erwirkung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ("BImSchG-Genehmigung") für die Errichtung und den Betrieb von Windernergieanlagen (insgesamt "Projektrechte").
Ingenieurbüro
Energieversorgung
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