Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige (mildtätige - kirchliche) Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Einsatz von handlungs-, erlebnis- und bewegungsorientierten Methoden, wie beispielsweise Kletteraktionen, Tanzangebote, Bewegungsspiele, Übungen zur Sinneswahrnehmung und Entspannung oder kooperative und kreative Übungen aus der Spiel- und Waldpädagogik. Die Gesellschaft strebt nach einer Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Institutionen, Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe und Vereinen, die ähnliche Zwecke verfolgen.
Sozialwesen
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