Gesellschaft verfolgt auschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die individuelle Bildung von Menschen zu fördern. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gründung, Förderung und gegebenenfalls die Trägerschaft von aufeinander aufbauenden und miteinander verzahnten Bildungseinrichtungen sowie die Schaffung von Kooperation und die Stärkung des Umweltbewusstseins. Die Bildungseinrichtungen sollen sich durch Lebenswelt- und Umweltbezug auszeichnen, in denen sich jedes Individuum entsprechend seinen persönlichen Bedürfnissen, Interessen und seinem eigenen Entwicklungstempo bilden kann. Um der derzeit gängigen Separierung von Lebensbereichen und -abschnitten entgegen zu wirken, sollen die Bildungseinrichtungen zudem Kooperationen über die Grenzen einzelner Bereiche und Abschnitte hinaus schaffen und pflegen. Als Ausgleich und Ergänzung zum technischen Alltag soll ein bewusster Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen vermittelt werden. Gegenstand der Gesellschaft ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von Bildungseinrichtungen.
Interessengemeinschaften
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