- Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) - Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) - Unterstützung von Menschen, die bedürftig im Sinne des § 53 AO sind. (2) Der Gesellschaftszweck wird im Inland, sowie im Ausland insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent, unter anderem in Ruanda verwirklicht durch: - Den Bau, Einrichtung und Betrieb von Bildungseinrichtungen vor allem in entlegenen Gebieten u.a. durch die Errichtung und den Betrieb von autarken Lernzentren; - Die Förderung der Elektrifizierung in entlegenen Gebieten vor allem mit Hilfe der Solarenergie, sowie die Förderung von Solarprojekten u.a. in Bildungseinrichtungen und Krankenstationen; - Die Förderung und den Betrieb von Brunnen u.a. durch den Bau von Brunnen mit Solarpumpen; - Die Förderung der Bildung u.a. in Bereichen der Informationstechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik und Holztechnik durch die Entwicklung und Bereitstellung von Lernmaterialien z.B. Computern, technischen Bausätzen, Werkzeugen und anderem Lernmaterial; - Die Förderung der Bildung in Bereichen der Erlernung von Sprachen u.a. durch die Entwicklung und Bereitstellung von Lernmaterialien; - Unterstützung der Arbeit christlicher Kirchengemeinden und Gemeinschaften u.a. durch Geldspenden, Sachspenden und die Durchführung von Seminaren und Workshops; - Unterstützung und Ausbau von Kinder- und Jugendarbeit bzw. Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die u.a. durch Durchführung von Sport- und Freizeitprogrammen; - Unterstützung elternloser Kinder, Halb- und Sozialwaisen und Menschen mit Behinderung; - Übernahme von Ausbildungskosten für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene für Schule, Universität oder Berufsausbildung; - Durchführung von Seminaren, Trainings, Workshops, berufsbildender und arbeitsschaffender Maßnahmen, u.a. an vorhandenen Bildungseinrichtungen; - Humanitäre Hilfeleistungen sowie Entwicklungshilfe jeglicher Art in Krisengebieten zur Förderung der Lebensbedingungen u.a. für Hungernde, Geflüchtete, Überlebende bewaffneter Konflikte, Kindersoldaten und Kriegswaisen durch Projektarbeit und Kooperation mit Gesundheits- und Wohltätigkeitseinrichtungen sowie Unterstützungs- und Versöhnungsprogrammen; - Aufklärungs- und Friedensarbeit mittels jeglicher Form von Medien und Veranstaltungen; - Lieferung von Hilfsgütern und Gegenständen des medizinischen Bedarfs an Gesundheits- und Wohltätigkeitseinrichtungen zur Weitergabe an bedürftige und notleidende Personen und für eigene Projekte vor Ort; - Austausch von Freiwilligen für die Projektarbeit im Inland, sowie im Ausland zur u.a. Förderung des interkulturellen Austausches, Wissensaustausches und Schaffung von Kontaktmöglichkeiten.
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827