1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Förderung der Berufsbildung von Lehrern, die Förderung der Kultur, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die Förderung der Entwicklungs- zusammenarbeit. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft setzt voraus, dass der Empfänger sich verpflichtet, spätestens vier Monate nach Ende jedes Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit den erhaltenen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, so wird die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft unverzüglich eingestellt. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten: a. Planung, Durchführung und Unterstützung von Erziehungs- und Kulturprojekten mit sozioökonomisch benachteiligten, sowie behinderten Kindern, Jugendlichen und deren Familien in Entwicklungs- und Schwellenländern. b. Planung, Durchführung und Unterstützung von Berufsbildungsprojekten für Lehrer in Entwicklungs- und Schwellenländern. c. Planung, Durchführung und Unterstützung von Projekten in den Bereichen Erziehung und Kultur, Organisations- und Personalentwicklung, lokale wirtschaftliche Entwicklung und Wertschöpfungsketten, Umwelttechnologie und regenerative Energie, sowie Informations- und Kommunikationstechnologie, mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländischen Körperschaften in Entwicklungs- und Schwellenländern. d. Die Unterstützung, der in a. bis c. genannten Tätigkeiten, erfolgt u.a. durch die Beschaffung und Vermittlung von Freiwilligen und Experten, die Einnahme und Vermittlung von Geld und Sachspenden sowie die Beschaffung und Vergabe von Darlehen und Krediten.
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