Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Diese Zwecke sollen verwirklicht werden, insbesondere durch Schaffung eines Ortes (ephra-Haus), an dem Künstler ihre Arbeiten zur Verfügung stellen oder selbst Räume gestalten, sodass die Gesellschaft speziell für Kinder Kunst greifbar und erlebbar machen kann. Ausstellungen zu wechselnden Themen, die anhand der Bedürfnisse von Kindern ausgewählt werden. Führungen durch die Ausstellungsräume in verschiedenen Sprachen, um den Kindern Kunst auf multikulturellem Wege nahe zu bringen und Ihnen die kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Bereitstellung von Materialien für Schulklassen zur Vor- und Nachbereitung ihres Besuches im ephra-Haus, um den Kindern eine langfristige Reflektion zu ermöglichen. Ermöglichung des direkten Austauschs zwischen den Künstlern und den jungen Menschen, wodurch die Gesellschaft jungen Menschen Kunst nahebringt. Durchführung von Workshops mit Kindern und Jugendlichen in Schulen, Künstlerateliers, Galerien und Museen.
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